VORWERKSTIFT  KONZEPTION

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präambel

 

Das Vorwerkstift unterstützt Künstler aller Kunstrichtungen durch preiswerten Wohn- und Arbeitsraum. Das Projekt lebt vom Wechsel der Bewohner und deren geistigem und künstlerischem Austausch untereinander. Die Nutzung für die künstlerische Arbeit hat Priorität. Das Vorwerkstift organisiert sich durch die Hausgemeinschaft und den Trägerverein Stiftung Freiraum. Das gemeinsame Handeln der Hausgemeinschaft zusammen mit Stiftung Freiraum bestimmt die Entwicklung des Hauses. Die Zusammenarbeit ist ein elementarer Bestandteil innerhalb des Lebens im Vorwerkstift. Das vorliegende Konzept wurde in einem gemeinsamen Workshop erarbeitet..

 

 

Stand September 2011

I         Gegebenheit:

        

Der Verein Stiftung Freiraum e.V. erhält in ehrenamtlicher Trägerschaft das Künstlerhaus Vorwerk-Stift. Das denkmalwürdige Gebäude, 1866 durch den Hamburger Kaufmann Georg Friedrich Vorwerk als Asyl für ohne eigene Schuld in Not geratene Menschen  gestiftet, sowie das Grundstück überließ die Stadt Hamburg im Wege der Leihe für 30 Jahre dem Verein; mit der Maßgabe, das Haus zu bewahren und es bedürftigen Kunst- und Kulturschaffenden sowie Wissenschaftlern als Arbeits- und Wohnstätte zur Verfügung zu stellen. Diese besondere Form der Förderung soll möglichst vielen jungen Menschen zugute kommen, und deshalb ist die Verweildauer im Haus auf drei Jahre limitiert, kann in Einzelfällen und auf begründeten Antrag jedoch bis maximal fünf Jahre gewährt werden.

 

 

Das  Vorwerk-Stift umfasst:                  19      Wohnungen

3        Gästewohnungen

 

Neben den Wohneinheiten und den gemeinschaftlichen Sanitärräumen enthält das Haus

 

1        Aktionsraum/Galerie

3        Werkstätten im Keller:

- Fotolabor

- Musikraum

- Werkstatt

 

                                                        sowie  Dachboden-Ateliers

                                                                 und Garten

 

 

 

 

II  Konzeption:

 

Die Konzeption des Vorwerkstifts ist es, preiswerten Lebens- und Arbeitsraum für engagierte und künstlerisch tätige Menschen mit geringem Einkommen zu erhalten. Die Intention des Hauses ist es, einen geistigen und künstlerischen Austausch untereinander zu ermöglichen. Ein elementarer Bestandteil des Lebens im Vorwerkstift ist das Verstehen der gemeinsamen Verantwortung nach innen und nach außen. Konkret sind dies die Übernahme von praktischen Tätigkeiten sowie die Entscheidungsfindung innerhalb der Bewohnerschaft und die Kommunikation mit dem Trägerverein Stiftung Freiraum.

 

Vorgesehen als Nutzer sind Personen, die künstlerisch aktiv sind, die in der Absicht arbeiten, sich zu äußern, ihre Arbeit dem Haus vorzustellen und darüber hinaus die Auseinandersetzung mit Andersdenkenden zu suchen.

Voraussetzung ist außerdem eine erfolgreiche Bewerbung (Näheres unter VI Aufnahme / Bewerbung).

Die Nutzung hat Priorität. Deshalb werden Nutzungsverträge geschlossen.

Atelier und Arbeitsflächen werden für die Nutzung einzelner Projekte zeitlich begrenzt über die Hausversammlung vergeben.

Die private Sphäre der Wohnung  ist unantastbar.

 

 

 

 

III       Nutzung:

 

Bewusstsein des zeitlichen Aspektes

 

Wohnungen:

Die Wohnungen werden in Absprachen mit den Nutzern zugewiesen, im Zweifelsfall per

Los.

Die Wohnungen werden für drei Jahre vergeben. Die Begrenzung der Vertragslaufzeit erfolgt zu Wahrung des Rotationsprinzips im Vorwerkstift, um einer möglichst umfassenden Zahl von Künstlern den Zugang zum Vorwerkstift zu ermöglichen. Der Nutzer ist berechtigt, spätestens vier Monate vor dem Beendigungstermin der vereinbarten Vertragslaufzeit bei Stiftung Freiraum e.V. einen Verlängerungsantrag für zwei weitere Jahre zu stellen. Mit dem Verlängerungsantrag ist eine Dokumentation der bisherigen Arbeit, sowie über das Engagement für das Projekt vorzulegen. Die Entscheidung erfolgt auf einer Verlängerungspräsentation vor den Anwesenden Nutzern und den Mitgliedern von Stiftung Freiraum e.V.. Die Abstimmung erfolg anonym, die Stimmgewichtung erfolgt hälftig rechnerisch zwischen Stiftung Freiraum und den Nutzern, siehe Punkt VI (Abstimmung). Ein Anspruch auf die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses besteht nicht. Das Vertragsverhältnis endet nach einer Verweildauer von längstens fünf Jahren. Weitere Verlängerungen sind ausgeschlossen. Die weiteren Einzelheiten re­gelt der schriftliche Nutzungsvertrag.

 

Ein Jahr nach der Aufnahme soll es eine Bestätigung dieser Aufnahme geben. Wird diese Bestätigung versagt, endet der Nutzungsvertrag und der Nutzer verlässt innerhalb von drei Monaten das Haus. Die Entscheidung darüber trifft die Hausversammlung, das Ergebnis wird Stiftung Freiraum e.V. mitgeteilt.. Entschieden wird nach dem Prinzip „Ein Mensch, eine Stimme“. Die Abstimmung erfolgt geheim. Für eine Verlängerung ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichstand  gilt weiterhin das Ergebnis des Auswahlverfahrens.

 

Gästewohnungen:

Die Gästewohnungen werden, nach Bewerbung, durch die Hausversammlung vergeben. Voraussetzung ist ein fester Wohnsitz. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt drei Monate. Die weiteren Einzelheiten re­gelt der schriftliche Nutzungsvertrag.

 

Dachboden:

Der Dachboden ist als Gesamtatelier konzipiert, d.h. mit einem effektiv angelegten Lagerraum , mit wenigen, mobilen Stellwänden, um so eine flexible Anpassung an die jeweiligen räumlichen Bedürfnisse einzelner zu gewährleisten.

 

Werkstätten:

Die Nutzung der Werkstätten wird über Listen koordiniert.

 

Aktionsraum/Galerie im Vorwerkstift:

Die Galerie ist der zentrale Präsentations- und Ausstellungsraum und dient hauptsächlich der Darstellung des Künstlerhauses sowie für Projekte der Nutzer. Darüberhinaus kann der Raum zeitlich begrenzt Externen zur Verfügung gestellt werden. Einzelheiten, insbesondere auch eine mögliche Kostenregelung, sind mit Stiftung Freiraum e.V. abzustimmen.

 

Flure:

Das Zeigen von Arbeiten in den Fluren ist als Ausstellung zu begreifen und einem permanentem Wechsel unterworfen. So wird ein Einblick in alle Arbeitsansätze der VorwerkerInnen ermöglicht. Interne Flächennutzungen regelt im Zweifelsfalle die Hausversammlung.

IV       Die Hausversammlung:

 

Mit den Nutzern steht und fällt der Gedanke des Vorwerkstifts. Alle Nutzer sind gleichberechtigt, gleichverpflichtet und gleichverantwortlich.

Soziale Organisation und Aufgabenverteilung nach innen wird auf der Hausversammlung organisiert.

Die Hausversammlung wählt eine/n HaussprecherIn und eine/n StellvertreterIn. Sie sind die Ansprechpartner für Stiftung Freiraum e.V.

Ansprechpartner für einzelne Aufgaben und Projekte seitens der Bewohner werden Stiftung Freiraum e.V. mitgeteilt.

Verpflichtend sind die ein- bis zweimal monatlich stattfindenden Hausversammlungen.

Von jeder Hausversammlung ist innerhalb einer Woche ein Ergebnisprotokoll mit Anwesenheitsliste anzufertigen, am Schwarzen Brett auszuhängen und Stiftung Freiraum e.V. zuzusenden.

 

 

 

V        Die Funktion des Trägervereins Stiftung Freiraum e.V.

 

Verwaltung des Vorwerkstiftes und die Sicherstellung des Projektes.

Stiftung Freiraum schickt nach den Vereinstreffen ein Protokoll an die Nutzer und benennt die Ansprechpartner für Aufgaben und Projekte.

 

 

 

VI       Aufnahme / Bewerbung:

 

Einmal jährlich, in der Regel im April oder Mai, oder nach Erfordernis, wird von Stiftung Freiraum e.V. das Bewerbungsverfahren für freiwerdende Wohnungen durchgeführt. Die Bewerberauswahl erfolgt gemeinsam durch die Nutzer und Stiftung Freiraum e.V. Dabei ist ein Ablauf vorgesehen aus Ausschreibung, Vorauswahl und Endauswahl:

 

Ausschreibung:

Nach Veröffentlichung der Ausschreibung durch Stiftung Freiraum e.V. werden die Nutzer unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt. Die weitere Verteilung erfolgt gemeinsam z.B. durch Aushang, Bekanntmachung auf der Website und/oder direkte Aufforderung. Die Bewerber senden Ihre Unterlagen an Stiftung Freiraum e.V.. Die Bewerbungen, die die in den Ausschreibungsbedingungen genannten formalen Kriterien erfüllen, nehmen an der Vorauswahl teil.

 

Abstimmung:

Inhaltlich werden die Bewerbungen durch die Nutzer des Vorwerkstifts und die Mitglieder von Stiftung Freiraum e.V. bewertet. Die Stimmgewichtung erfolgt hälftig rechnerisch zwischen Stiftung Freiraum und den Nutzern. Dabei werden die Voten gewichtet in der Weise, dass die jeweils gültig abgegebenen Stimmen jeder Gruppe mit der Anzahl der gültigen Stimmen der anderen Gruppe multipliziert werden. Kommen in einer Gruppe keine gültigen Stimmen zustande, entfällt die Multiplikation. Eine Bewerbung kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie mehr als die Hälfte aller möglichen gültigen Ja-Stimmen erhält.

In Vor- und Endauswahl sind grundsätzlich alle Bewerber zu werten. Die Bewertung erfolgt jeweils durch eine Ja-/Nein-Entscheidung. Die Stimmabgaben erfolgen so, dass das Ergebnis nachvollziehbar ist, d.h. schriftlich und nicht anonym. In der Endauswahl ist nur stimmberechtigt, wer zuvor in der Vorauswahl ein Votum abgegeben hat.

 

 

Vorauswahl:

Die Bewerbungen werden an drei aufeinanderfolgenden Tagen zur Sichtung und Beurteilung ausgestellt, vorzugsweise in der Galerie des Vorwerkstifts. In der Vorauswahl werden diejenigen Bewerber ermittelt, die zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden sollen. Voraussetzung dafür ist eine Mehrheit an Ja-Stimmen. In Abhängigkeit von der Anzahl der Bewerber sowie der zu vergebenden Plätze im Vorwerkstift, kann die Einladung auf die bestplatzierten beschränkt werden.

 

Endauswahl:

In der Endauswahl werden an einem Tag diejenigen Bewerber ermittelt, die wiederum mehr als die Hälfte der Ja-Stimmen erreichen. Die erreichte Anzahl der Ja-Stimmen bestimmt die Reihenfolge der Zuteilung des nächsten freien Platzes im Künstlerhaus. Die Anwartschaft auf einen Platz im Vorwerkstift verfällt mit dem Beginn des nächsten Bewerbungsverfahrens; Neubewerbung ist dann möglich.

 

 

VII      Zeitweilige Abwesenheit:

 

Zur Wahrung des Gesamtinteresses sollen längere Abwesenheitszeiten ver­mieden werden.

Bei einer Abwesenheit von mehr als sechs Monaten ist Stif­tung Freiraum e.V. zur Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Der Aufenthalt eines zeitweiligen Zwischennutzers wird der Hausversammlung und Stiftung Freiraum e.V. mitgeteilt. Der Hauptmieter bleibt Ansprechpartner für Stiftung Freiraum e.V..

Die Einzelheiten regelt der Nutzungsvertrag.

 

 

VIII     Mietrückstände:

 

Gerät ein Nutzer mit der Zahlung des Nutzungsentgeltes für mehr als zwei Mo­nate oder auf zwei aufeinander folgenden Terminen mit einem Betrag, der ein monatliches Nutzungsentgelt übersteigt, in den Verzug, ist Stiftung Freiraum e.V. zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt. Es gelten die wohnraummietrechtlichen Bestimmungen für die Kündigung wegen Zahlungs­verzuges.

 

 

IX       Auszug:

 

Drei Monate vor dem Auszug aus einer Wohnung soll der/die NutzerIn dies auf der Hausversammlung bekanntgeben. Näheres regelt der schriftliche Nutzungsvertrag.

Dem Nutzer wird unbeschadet der festen Vertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt zur vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Nutzer kann hierzu mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende das Vertragsverhältnis bei Stiftung Freiraum e.V. jederzeit kündigen.

 

 

X        Gästestatus:

 

Der Gästestatus wird erfüllt durch Bezug einer Gästewohnung oder einer Wohnung während der Abwesenheit des Hauptnutzenden. Vorgesehen als Gäste sind KünstlerInnen (s.o.), die im Sinne des Hauses tätig sind. Ihre Arbeit kann sich auf das Haus, den Stadtteil oder die Stadt beziehen. Die Gäste nehmen an den Hausversammlungen teil, haben aber für diese Zeit nur ein Stimmrecht, wenn sie vom Hauptnutzer bevollmächtigt sind, seine Interessen während seiner Abwesenheit zu wahren.

 

 

XI       Jahresaustellung / Dokumentation:

 

Jährlich präsentieren sich das Künstlerhaus Vorwerkstift und seine Nutzer der Öffentlichkeit. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für alle Nutzer obligatorisch.  Einmal jährlich, am letzten Mai-Wochenende, findet die Jahresausstellung aller Nutzer statt. Zur Darstellung des Projektes ist es wichtig, dass Stiftung Freiraum e.V. Bild- und Tonmaterial von der Ausstellung erstellen und zur Darstellung des Projektes verwenden darf.

 

Zum Ablauf der dreijährigen Nutzungszeit, sowie bei vorzeitigem Auszug, ist von jedem Nutzer eine Dokumentation seines Aufenthalts und seiner schöpferischen Tätigkeit im Vorwerk-Stift an Stiftung Freiraum e.V. für das Archiv zu übergeben.

 

 

XII      Hausordnung:

 

Die Einzelheiten des Gebrauchs des Gebäudes regelt die Hausordnung.

 

 

XIII

 

Außendarstellung und Internet-Auftritt

 

Die Webseite des Vorwerkstift www.vorwerkstift.de zeigt ein gemeinsames Profil zur Außendarstellung des Projekts. Administration und Pflege erfolgt durch Stiftung Freiraum, die Inhalte werden in Zusammenarbeit  mit den Nutzern erstellt.