VORWERKSTIFT KONZEPTION
Präambel
Das Vorwerkstift unterstützt Künstler aller Kunstrichtungen durch
preiswerten Wohn- und Arbeitsraum. Das Projekt lebt vom Wechsel der Bewohner
und deren geistigem und künstlerischem Austausch untereinander. Die Nutzung für
die künstlerische Arbeit hat Priorität. Das Vorwerkstift organisiert sich durch
die Hausgemeinschaft und den Trägerverein Stiftung Freiraum. Das gemeinsame
Handeln der Hausgemeinschaft zusammen mit Stiftung Freiraum bestimmt die
Entwicklung des Hauses. Die Zusammenarbeit ist ein elementarer Bestandteil
innerhalb des Lebens im Vorwerkstift. Das vorliegende Konzept wurde in einem
gemeinsamen Workshop erarbeitet..
Stand September 2011
I Gegebenheit:
Der Verein Stiftung
Freiraum e.V. erhält in ehrenamtlicher Trägerschaft das Künstlerhaus
Vorwerk-Stift. Das denkmalwürdige Gebäude, 1866 durch den Hamburger Kaufmann
Georg Friedrich Vorwerk als Asyl für ohne eigene Schuld in Not geratene
Menschen gestiftet, sowie das Grundstück
überließ die Stadt Hamburg im Wege der Leihe für 30 Jahre dem Verein; mit der
Maßgabe, das Haus zu bewahren und es bedürftigen Kunst- und Kulturschaffenden
sowie Wissenschaftlern als Arbeits- und Wohnstätte zur Verfügung zu stellen.
Diese besondere Form der Förderung soll möglichst vielen jungen Menschen zugute
kommen, und deshalb ist die Verweildauer im Haus auf drei Jahre limitiert, kann
in Einzelfällen und auf begründeten Antrag jedoch bis maximal fünf Jahre
gewährt werden.
Das Vorwerk-Stift umfasst: 19 Wohnungen
3 Gästewohnungen
Neben den Wohneinheiten
und den gemeinschaftlichen Sanitärräumen enthält das Haus
1 Aktionsraum/Galerie
3 Werkstätten im Keller:
-
Fotolabor
-
Musikraum
- Werkstatt
sowie Dachboden-Ateliers
und Garten
II Konzeption:
Die Konzeption des Vorwerkstifts ist
es, preiswerten Lebens- und Arbeitsraum für engagierte und künstlerisch tätige
Menschen mit geringem Einkommen zu erhalten. Die Intention des Hauses ist es,
einen geistigen und künstlerischen Austausch untereinander zu ermöglichen. Ein
elementarer Bestandteil des Lebens im Vorwerkstift ist das Verstehen der
gemeinsamen Verantwortung nach innen und nach außen. Konkret sind dies die
Übernahme von praktischen Tätigkeiten sowie die Entscheidungsfindung innerhalb
der Bewohnerschaft und die Kommunikation mit dem Trägerverein Stiftung Freiraum.
Vorgesehen als Nutzer sind Personen,
die künstlerisch aktiv sind, die in der Absicht arbeiten, sich zu äußern, ihre
Arbeit dem Haus vorzustellen und darüber hinaus die Auseinandersetzung mit Andersdenkenden
zu suchen.
Voraussetzung ist außerdem eine
erfolgreiche Bewerbung (Näheres unter VI Aufnahme / Bewerbung).
Die Nutzung hat Priorität. Deshalb
werden Nutzungsverträge geschlossen.
Atelier und Arbeitsflächen werden für
die Nutzung einzelner Projekte zeitlich begrenzt über die Hausversammlung
vergeben.
Die private Sphäre der Wohnung ist unantastbar.
III Nutzung:
Bewusstsein des zeitlichen Aspektes
Wohnungen:
Die Wohnungen werden in Absprachen mit
den Nutzern zugewiesen, im Zweifelsfall per
Los.
Die Wohnungen
werden für drei Jahre vergeben. Die Begrenzung der Vertragslaufzeit
erfolgt zu Wahrung des Rotationsprinzips im Vorwerkstift, um einer möglichst
umfassenden Zahl von Künstlern den Zugang zum Vorwerkstift zu ermöglichen. Der
Nutzer ist berechtigt, spätestens vier Monate vor dem Beendigungstermin der
vereinbarten Vertragslaufzeit bei Stiftung Freiraum e.V. einen
Verlängerungsantrag für zwei weitere Jahre zu stellen. Mit dem
Verlängerungsantrag ist eine Dokumentation der bisherigen Arbeit, sowie über das
Engagement für das Projekt vorzulegen. Die Entscheidung erfolgt auf einer
Verlängerungspräsentation vor den Anwesenden Nutzern und den Mitgliedern von
Stiftung Freiraum e.V.. Die Abstimmung erfolg anonym,
die Stimmgewichtung erfolgt hälftig rechnerisch zwischen Stiftung Freiraum und
den Nutzern, siehe Punkt VI (Abstimmung). Ein Anspruch auf die Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses besteht nicht. Das Vertragsverhältnis endet nach einer
Verweildauer von längstens fünf Jahren. Weitere Verlängerungen sind
ausgeschlossen. Die weiteren
Einzelheiten regelt der schriftliche Nutzungsvertrag.
Ein Jahr nach der Aufnahme soll es eine
Bestätigung dieser Aufnahme geben. Wird diese Bestätigung versagt, endet der
Nutzungsvertrag und der Nutzer verlässt innerhalb von drei Monaten das Haus.
Die Entscheidung darüber trifft die Hausversammlung, das Ergebnis wird Stiftung
Freiraum e.V. mitgeteilt.. Entschieden wird nach dem
Prinzip „Ein Mensch, eine Stimme“. Die Abstimmung erfolgt geheim. Für eine
Verlängerung ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichstand gilt weiterhin das Ergebnis des Auswahlverfahrens.
Gästewohnungen:
Die Gästewohnungen werden, nach
Bewerbung, durch die Hausversammlung vergeben. Voraussetzung ist ein fester
Wohnsitz. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt drei Monate. Die weiteren Einzelheiten regelt der
schriftliche Nutzungsvertrag.
Dachboden:
Der Dachboden ist als Gesamtatelier
konzipiert, d.h. mit einem effektiv angelegten Lagerraum ,
mit wenigen, mobilen Stellwänden, um so eine flexible Anpassung an die
jeweiligen räumlichen Bedürfnisse einzelner zu gewährleisten.
Werkstätten:
Die Nutzung der Werkstätten wird über
Listen koordiniert.
Aktionsraum/Galerie im Vorwerkstift:
Die Galerie ist der zentrale
Präsentations- und Ausstellungsraum und dient hauptsächlich der Darstellung des
Künstlerhauses sowie für Projekte der Nutzer. Darüberhinaus kann der Raum
zeitlich begrenzt Externen zur Verfügung gestellt werden. Einzelheiten,
insbesondere auch eine mögliche Kostenregelung, sind mit Stiftung Freiraum e.V.
abzustimmen.
Flure:
Das Zeigen von Arbeiten in den Fluren
ist als Ausstellung zu begreifen und einem permanentem Wechsel unterworfen. So
wird ein Einblick in alle Arbeitsansätze der VorwerkerInnen
ermöglicht. Interne Flächennutzungen regelt im Zweifelsfalle die
Hausversammlung.
IV Die
Hausversammlung:
Mit den Nutzern steht und fällt der
Gedanke des Vorwerkstifts. Alle Nutzer sind gleichberechtigt,
gleichverpflichtet und gleichverantwortlich.
Soziale Organisation und
Aufgabenverteilung nach innen wird auf der Hausversammlung organisiert.
Die Hausversammlung wählt eine/n HaussprecherIn und eine/n StellvertreterIn.
Sie sind die Ansprechpartner für Stiftung Freiraum e.V.
Ansprechpartner für einzelne Aufgaben
und Projekte seitens der Bewohner werden Stiftung Freiraum e.V. mitgeteilt.
Verpflichtend sind die ein- bis zweimal
monatlich stattfindenden Hausversammlungen.
Von jeder Hausversammlung ist innerhalb
einer Woche ein Ergebnisprotokoll mit Anwesenheitsliste anzufertigen, am
Schwarzen Brett auszuhängen und Stiftung Freiraum e.V. zuzusenden.
V Die
Funktion des Trägervereins Stiftung Freiraum e.V.
Verwaltung des Vorwerkstiftes und die
Sicherstellung des Projektes.
Stiftung Freiraum schickt nach den
Vereinstreffen ein Protokoll an die Nutzer und benennt die Ansprechpartner für
Aufgaben und Projekte.
VI Aufnahme
/ Bewerbung:
Einmal jährlich, in der Regel im April
oder Mai, oder nach Erfordernis, wird von Stiftung Freiraum e.V. das
Bewerbungsverfahren für freiwerdende Wohnungen durchgeführt. Die
Bewerberauswahl erfolgt gemeinsam durch die Nutzer und Stiftung Freiraum e.V.
Dabei ist ein Ablauf vorgesehen aus Ausschreibung, Vorauswahl und Endauswahl:
Ausschreibung:
Nach Veröffentlichung der Ausschreibung
durch Stiftung Freiraum e.V. werden die Nutzer unmittelbar darüber in Kenntnis
gesetzt. Die weitere Verteilung erfolgt gemeinsam z.B. durch Aushang,
Bekanntmachung auf der Website und/oder direkte Aufforderung. Die Bewerber senden
Ihre Unterlagen an Stiftung Freiraum e.V.. Die
Bewerbungen, die die in den Ausschreibungsbedingungen genannten formalen
Kriterien erfüllen, nehmen an der Vorauswahl teil.
Abstimmung:
Inhaltlich werden die Bewerbungen durch
die Nutzer des Vorwerkstifts und die Mitglieder von Stiftung Freiraum e.V.
bewertet. Die Stimmgewichtung erfolgt hälftig rechnerisch zwischen Stiftung
Freiraum und den Nutzern. Dabei werden die Voten gewichtet in der Weise, dass
die jeweils gültig abgegebenen Stimmen jeder Gruppe mit der Anzahl der gültigen
Stimmen der anderen Gruppe multipliziert werden. Kommen in einer Gruppe keine
gültigen Stimmen zustande, entfällt die Multiplikation. Eine Bewerbung kann nur
dann erfolgreich sein, wenn sie mehr als die Hälfte aller möglichen gültigen
Ja-Stimmen erhält.
In Vor- und Endauswahl sind
grundsätzlich alle Bewerber zu werten. Die Bewertung erfolgt jeweils durch eine
Ja-/Nein-Entscheidung. Die Stimmabgaben erfolgen so, dass das Ergebnis
nachvollziehbar ist, d.h. schriftlich und nicht anonym. In der Endauswahl ist
nur stimmberechtigt, wer zuvor in der Vorauswahl ein Votum abgegeben hat.
Vorauswahl:
Die Bewerbungen werden an drei
aufeinanderfolgenden Tagen zur Sichtung und Beurteilung ausgestellt, vorzugsweise
in der Galerie des Vorwerkstifts. In der Vorauswahl werden diejenigen Bewerber
ermittelt, die zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden sollen.
Voraussetzung dafür ist eine Mehrheit an Ja-Stimmen. In Abhängigkeit von der
Anzahl der Bewerber sowie der zu vergebenden Plätze im Vorwerkstift, kann die
Einladung auf die bestplatzierten beschränkt werden.
Endauswahl:
In der Endauswahl werden an einem Tag
diejenigen Bewerber ermittelt, die wiederum mehr als die Hälfte der Ja-Stimmen
erreichen. Die erreichte Anzahl der Ja-Stimmen bestimmt die Reihenfolge der
Zuteilung des nächsten freien Platzes im Künstlerhaus. Die Anwartschaft auf einen
Platz im Vorwerkstift verfällt mit dem Beginn des nächsten
Bewerbungsverfahrens; Neubewerbung ist dann möglich.
VII Zeitweilige
Abwesenheit:
Zur Wahrung
des Gesamtinteresses sollen längere Abwesenheitszeiten vermieden werden.
Bei einer
Abwesenheit von mehr als sechs Monaten ist Stiftung Freiraum e.V. zur
Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Der Aufenthalt eines
zeitweiligen Zwischennutzers wird der Hausversammlung und Stiftung Freiraum
e.V. mitgeteilt. Der Hauptmieter bleibt Ansprechpartner für Stiftung Freiraum
e.V..
Die
Einzelheiten regelt der Nutzungsvertrag.
VIII Mietrückstände:
Gerät ein
Nutzer mit der Zahlung des Nutzungsentgeltes für mehr als zwei Monate oder auf
zwei aufeinander folgenden Terminen mit einem Betrag, der ein monatliches
Nutzungsentgelt übersteigt, in den Verzug, ist Stiftung Freiraum e.V. zur
fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt. Es gelten die
wohnraummietrechtlichen Bestimmungen für die Kündigung wegen Zahlungsverzuges.
IX Auszug:
Drei Monate vor dem Auszug aus einer
Wohnung soll der/die NutzerIn dies auf der
Hausversammlung bekanntgeben. Näheres regelt der schriftliche Nutzungsvertrag.
Dem Nutzer wird unbeschadet der festen
Vertragslaufzeit ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt zur vorzeitigen
Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Nutzer kann hierzu mit einer Frist
von vier Monaten zum Monatsende das Vertragsverhältnis bei Stiftung Freiraum
e.V. jederzeit kündigen.
X Gästestatus:
Der Gästestatus wird erfüllt durch
Bezug einer Gästewohnung oder einer Wohnung während der Abwesenheit des Hauptnutzenden. Vorgesehen als Gäste sind KünstlerInnen (s.o.), die im Sinne des Hauses tätig sind.
Ihre Arbeit kann sich auf das Haus, den Stadtteil oder die Stadt beziehen. Die
Gäste nehmen an den Hausversammlungen teil, haben aber für diese Zeit nur ein
Stimmrecht, wenn sie vom Hauptnutzer bevollmächtigt sind, seine Interessen
während seiner Abwesenheit zu wahren.
XI Jahresaustellung / Dokumentation:
Jährlich präsentieren sich das
Künstlerhaus Vorwerkstift und seine Nutzer der Öffentlichkeit. Die Teilnahme an
dieser Veranstaltung ist für alle Nutzer obligatorisch. Einmal jährlich, am letzten Mai-Wochenende,
findet die Jahresausstellung aller Nutzer statt. Zur Darstellung des Projektes
ist es wichtig, dass Stiftung Freiraum e.V. Bild- und Tonmaterial von der
Ausstellung erstellen und zur Darstellung des Projektes verwenden darf.
Zum Ablauf der dreijährigen
Nutzungszeit, sowie bei vorzeitigem Auszug, ist von jedem Nutzer eine
Dokumentation seines Aufenthalts und seiner schöpferischen Tätigkeit im
Vorwerk-Stift an Stiftung Freiraum e.V. für das Archiv zu übergeben.
XII Hausordnung:
Die Einzelheiten des Gebrauchs des
Gebäudes regelt die Hausordnung.
XIII
Außendarstellung und Internet-Auftritt
Die Webseite des Vorwerkstift www.vorwerkstift.de zeigt ein
gemeinsames Profil zur Außendarstellung des Projekts. Administration und Pflege
erfolgt durch Stiftung Freiraum, die Inhalte werden in Zusammenarbeit mit den Nutzern erstellt.